Leistungsgebot

Leistungsgebot
ist die an den Steuer- bzw. Haftungsschuldner gerichtete Aufforderung, einen bestimmten Abgabenbetrag bis zu einem bestimmten Termin an die Finanzkasse zu entrichten. Es ist ein  Verwaltungsakt, wird regelmäßig mit dem entsprechenden Steuer- bzw. Haftungsbescheid verbunden und ist Voraussetzung für den Beginn des Vollstreckungsverfahrens (§ 254 I AO). Eines L. bedarf es nicht, wenn (1) eine aufgrund einer  Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht worden ist, (2) bestimmte steuerliche Nebenleistungen zusammen mit der Hauptleistung beigetrieben werden (§ 254 II AO).

Lexikon der Economics. 2013.

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